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   BFH, 20.10.2003 - XI B 225/02   

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https://dejure.org/2003,13815
BFH, 20.10.2003 - XI B 225/02 (https://dejure.org/2003,13815)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2003 - XI B 225/02 (https://dejure.org/2003,13815)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2003 - XI B 225/02 (https://dejure.org/2003,13815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fortbildung des Rechts; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.06.1998 - IV R 29/97

    Nachhaltigkeit einer Erfindertätigkeit

    Auszug aus BFH, 20.10.2003 - XI B 225/02
    Soweit die Kläger einen Wertewiderspruch zwischen der Rechtsprechung des BFH zur sog. Zufallserfindung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Juni 1998 IV R 29/97, BFHE 186, 351, BStBl II 1998, 567) und den patentrechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Patentanmeldung, die eine vielfältige Tätigkeit des Anmelders voraussetzt, rügen und eine Zulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO begehren, ist die Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet.

    Zu Recht gehen die Kläger davon aus, dass die nicht steuerbare Zufallserfindung in der Praxis kaum vorkommt (vgl. in BFHE 186, 351, BStBl II 1998, 567).

  • BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 20.10.2003 - XI B 225/02
    Wie dem abschließenden Katalog der Zulassungsgründe in § 115 Abs. 2 FGO zu entnehmen ist, kann die Unrichtigkeit der Vorentscheidung auch nach dem seit 2001 geltenden Recht grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. September 2001 XI B 25/01, BFH/NV 2002, 213, m.w.N.; vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798).

    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in diesem Sinne ist aber nur dann betroffen, wenn dem Finanzgericht (FG) bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler unterlaufen sind, die von so erheblichem Gewicht sind, dass sie, würden sie von einem Rechtsmittelgericht nicht korrigiert werden, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. z.B. BFH in BFH/NV 2002, 798; vgl. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 4. Juli 2002 V ZB 16/02, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2003, 88).

  • BFH, 27.01.1994 - IV R 103/92

    Einlage geringwertiger Wirtschaftsgüter (§ 6 EStG )

    Auszug aus BFH, 20.10.2003 - XI B 225/02
    Sie haben insbesondere nicht dargelegt, inwieweit das FG von den Urteilen des BFH vom 24. Februar 1994 IV R 103/92 (BFH/NV 1994, 779) und vom 25. Januar 1996 IV R 114/94 (BFHE 180, 57, BStBl II 1997, 382) abgewichen ist, d.h. abweichende (abstrakte) Rechtsgrundsätze aufgestellt hat (vgl. hierzu z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rdnr. 42).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BFH, 20.10.2003 - XI B 225/02
    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in diesem Sinne ist aber nur dann betroffen, wenn dem Finanzgericht (FG) bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler unterlaufen sind, die von so erheblichem Gewicht sind, dass sie, würden sie von einem Rechtsmittelgericht nicht korrigiert werden, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. z.B. BFH in BFH/NV 2002, 798; vgl. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 4. Juli 2002 V ZB 16/02, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2003, 88).
  • BFH, 25.01.1996 - IV R 114/94

    1. Gewinnrealisierung bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem

    Auszug aus BFH, 20.10.2003 - XI B 225/02
    Sie haben insbesondere nicht dargelegt, inwieweit das FG von den Urteilen des BFH vom 24. Februar 1994 IV R 103/92 (BFH/NV 1994, 779) und vom 25. Januar 1996 IV R 114/94 (BFHE 180, 57, BStBl II 1997, 382) abgewichen ist, d.h. abweichende (abstrakte) Rechtsgrundsätze aufgestellt hat (vgl. hierzu z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rdnr. 42).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus BFH, 20.10.2003 - XI B 225/02
    Die Frage, ob eine Tätigkeit nachhaltig ist, ist hiervon zu unterscheiden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294).
  • BFH, 27.09.2001 - XI B 25/01

    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - Rechtsanwalt - Einkommensteuer -

    Auszug aus BFH, 20.10.2003 - XI B 225/02
    Wie dem abschließenden Katalog der Zulassungsgründe in § 115 Abs. 2 FGO zu entnehmen ist, kann die Unrichtigkeit der Vorentscheidung auch nach dem seit 2001 geltenden Recht grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. September 2001 XI B 25/01, BFH/NV 2002, 213, m.w.N.; vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798).
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